Studieren an der fh gesundheit

Ausbildungsvertrag

Vor Studienbeginn schließen Sie mit der fh gesundheit für den gewählten Studiengang bzw. Lehrgang einen Ausbildungsvertrag ab, der das Ausbildungsverhältnis regelt. In der Verlinkung finden Sie einen exemplarischen Ausbildungsvertrag für die FH-Bachelor-Studiengänge im Bereich der medizinisch-technischen Dienste.

Studien- und Prüfungsordnung

In der Studien- und Prüfungsordnung finden Sie alle wichtigen Regelungen im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der fh gesundheit.  

Anerkennung

Verfügen Sie über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis, können Sie bei Ihrer Studiengangs- bzw Lehrgangsleitung eine Anerkennung Ihres Wissens beantragen. Dabei reichen Sie sämtliche Nachweise wie Zeugnisse und Bescheinigungen ein. Eine Anerkennung Ihres Vorwissens erfolgt immer bezogen auf eine Lehrveranstaltung und kann so Ihre zu absolvierenden Lehrveranstaltungen bzw. Berufspraktika reduzieren.

Berufsbefähigung

Bei Abschluss eines FH-Bachelor-Studiengangs an der fh gesundheit erhalten Sie die sogenannte Berufsbefähigung. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen zur Ausübung eines Gesundheitsberufs in Österreich. Unsere Absolventinnen und Absolventen sind daher gefragte Gesundheitsprofis in den Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Seit 1. Juli 2018 ist übrigens eine Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GBR) Voraussetzung für die Ausübung eines Gesundheitsberufes.

Aufnahmeordnung

Die allgemeine Aufnahmeordnung gilt für alle FH-Bachelor- und Master-Studiengänge sowie Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß § 9 FHG der fh gesundheit.

Rechtsgrundlagen dafür sind
  • das Fachhochschul-Studiengesetz 
  • die FH-Programmakkreditierungsverordnung des Boards der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria
Aufnahmeordnung der fh gesundheit